Relocation project

Anmeldung am Wohnsitz

Die Registrierung am Wohnort und am Aufenthalt ausländischer Staatsbürger ist eine separate und wichtige Angelegenheit.

Die Anmeldung ausländischer Staatsangehöriger am Wohn- oder Aufenthaltsort ist ein eigenständiges und wichtiges Thema.

Die Fachkräfte der Autonomen gemeinnützigen Organisation „Regionales Kompetenzzentrum der Region Wladimir“ beraten Sie dazu, wie Sie eine vorübergehende Anmeldung vornehmen können und wie und innerhalb welcher Fristen die Meldung über die dauerhafte Anmeldung einzureichen ist.


Nach der Einreise nach Russland muss sich jeder ausländische Staatsangehörige zur migrationsrechtlichen Registrierung anmelden. Für die Durchführung der Migrationsregistrierung müssen Sie dem Eigentümer der Wohnräume folgende Unterlagen übergeben:

  1. Den Reisepass des ausländischen Staatsangehörigen oder ein anderes Identitätsdokument. In einigen Fällen ist eine notariell beglaubigte Übersetzung des Dokuments erforderlich.
  2. Die Migrationskarte — sie wird bei der Einreise nach Russland an der Grenze ausgestellt. Staatsangehörige von Belarus und einigen anderen Ländern benötigen keine Migrationskarte.
  3. Eine ausgefüllte Ankunftsmeldung. Darin sind Ihre persönlichen Daten und die Adresse Ihres Aufenthaltsortes während Ihres Aufenthalts in Russland anzugeben.

Wenn Sie in einem Hotel wohnen, wird die Migrationsregistrierung durch die Verwaltung der Unterkunft vorgenommen.

Wenn sich ein ausländischer Staatsangehöriger in einer eigenen Immobilie anmeldet, muss zusätzlich ein Dokument über das Eigentumsrecht sowie die Zustimmung der anderen Eigentümer vorgelegt werden, sofern es mehrere Eigentümer gibt.

Für die Anmeldung minderjähriger Kinder sind eine Geburtsurkunde oder ein Reisepass sowie ein Dokument erforderlich, das die Befugnisse des gesetzlichen Vertreters — Elternteils, Adoptivelternteils, Vormunds oder Betreuers — bestätigt.


Wo können die Unterlagen eingereicht werden?

Informationen über die Möglichkeiten der Migrationsregistrierung für andere Kategorien ausländischer Staatsangehöriger finden Sie auf der Website des Innenministeriums der Russischen Föderation.

Die Migrationsregistrierung kann auf vier Wegen erfolgen:

  1. über die zuständigen Migrationsbehörden;
  2. über Multifunktionale Zentren für staatliche Dienstleistungen (MFC);
  3. über das Portal für staatliche Dienstleistungen GOSUSLUGI;
  4. über die Russische Post.

Die Frist für die Erbringung der staatlichen Dienstleistung beträgt 7 Tage, außer in bestimmten Fällen.


Die Verfahren zur Erlangung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, einer Aufenthaltserlaubnis und zum Erwerb der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation sind für jeden Antragsteller individuell.

Personen, die eine Übersiedlung in die Region Wladimir planen, können zusätzliche Informationen und eine ausführliche Beratung bei der Abteilung für die Betreuung von Impatrianten der Autonomen gemeinnützigen Organisation „Regionales Kompetenzzentrum für Arbeitsproduktivität und Humankapital der Region Wladimir“ erhalten.


Zusätzliche Dokumente

Der Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger und Staatenloser in der Russischen Föderation erfordert außerdem die Einreichung einer Reihe zusätzlicher Meldungen bei den Exekutivbehörden der Russischen Föderation.

Es ist erforderlich, die Migrationsbehörden rechtzeitig über die Aufnahme einer Beschäftigung und den Umzug von einer Region in eine andere zu informieren sowie eine SNILS — Versicherungsnummer des individuellen Versicherungskontos — zu beantragen. Dabei handelt es sich um eine eindeutige Identifikationsnummer, die jedem russischen Staatsangehörigen, ausländischen Staatsangehörigen oder Staatenlosen bei der Registrierung im individuellen (personalisierten) Registrierungssystem zugeteilt wird. Darüber hinaus ist jährlich eine Aufenthaltsmeldung einzureichen sowie gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen.

Die meisten dieser Vorgänge können elektronisch über das Portal für staatliche Dienstleistungen GOSUSLUGI durchgeführt werden.